Du bist selbst Veranstalter? Vergiss die Haftpflicht nicht!
Damit Du Dich als Konzertveranstalter ganz auf Deinen Job konzentrieren kannst, empfehlen wir Dir unsere Veranstalter-Haftpflichtversicherung:
Für Musikkonzert mit max. 500 Besuchern
Veranstaltungsort in Deutschland
149,99 EUR
(inkl. 19% VersSt)
Dein Beitrag setzt sich zusammen aus:
Nettobeitrag
126,04
€
zuzügl. 19 % Vers.Steuer
23,95
€
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149,99
€
Webcode
Als Versicherer sind wir rechtlich dazu verpflichtet, Dir die Bedingungen zu Deiner Versicherung im Vorfeld zur Verfügung zu stellen.Du kannst diese und alle weiteren vertragsrelevanten Informationen mit dem Code I0V00222 unter www.mannheimer.de/webcode abrufen und speichern.Nicht erschrecken, sie sind lang! Gerne hätten wir sie für Dich gekürzt. Dürfen wir aber nicht. Du schaffst das!Kopiere Dir den Webcode und gib diesen auf www.webcode.mannheimer.de ein.Im Webcode enthalten sind folgende Dokumente:
Kundeninformation zur I'M SOUND Haftpflichtversicherung für Musikveranstaltungen (Stand: 01.07.2017)
Haftpflichtversicherung für einmalige Verstaltungen - Informationsblatt zur Versicherungsprodukten (Stand 23.02.2018)
Allgemeine Bedingungen 2008 der Mannheimer Versicherung AG für die Haftpflichtversicherung - AHB 2008 (Stand: 01.01.2008)
Allgemeine Bedingungen 2010 der Mannheimer Versicherung AG für die Umweltschadensversicherung - USV '10 (Stand: 01.07.2010)
Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen 2017 der Mannheimer Versicherung AG für die Haftpflichtversicherung für einmalige Veranstaltungen - Mannheimer BBR 63 '17 (Stand: 01.07.2017)
Aufstellung der Höchstersatzleistungssummen sowie der Selbstbeteiligungen zur Veranstalterhaftpflichtversicherung (Stand: 01.02.2018)
Aufstellung der Versicherungs- und Höchstersatzleistungssummen sowie der Selbstbeteiligungen zur Umweltschadensversicherung (Stand: 01.02.2018)
Kundeninformation gemäß §7 VVG
Kompendium Gesetzesauszüge
Belehrung über das Widerrufsrecht nach §8 VVG
Gesonderte Mitteilung nach §19 Abs. 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht
Gesonderte Mitteilung nach §28 Abs. 4 VVG über die Folgen der Verletzung einer nach Eintritt des Versicherungsfalls bestehenden Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit
Gesonderte Mitteilung nach §37 Abs. 2 VVG über die Folgen der nicht rechtzeitigen Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrages
Short Facts
Die Veranstalterhaftpflicht schützt Dich in Deiner Funktion als Veranstalter, z. B. bei Brandschäden durch eine defekte Lichtanlage, oder bei Schäden, die Du beim Bühnenaufbau oder -abbau verursachst. Oder wenn ein Besucher über ein unsachgemäß verlegtes Kabel stürzt und sich verletzt.
Absicherung von Veranstaltungen bis zu sieben Tagen, plus jeweils 72 Stunden für Vor- und Nacharbeiten.
Pauschale Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von 3 Mio. Euro
Mietsachschäden an Räumen/Gebäuden durch Leitungs- und Abwasser oder Brand und Explosion sind ebenfalls mitabgedeckt
Versicherungsschutz für Open-Airs
Highlights
Mitversicherung von:
Eigenen Ordnerdiensten, Wegweisern und Werbetafeln
Eigene Verkaufsstände (Fanartikel, Speisen, Getränke etc.)
Kosten bis 10.000 Euro für Austausch von Schlössern /Schließanlagen, wenn du die Schlüssel der gemieteten Veranstaltungsräume verlierst
Versicherungssummen & Selbstbehalte
Veranstalterhaftpflicht 3 Mio. Euro, Selbstbehalt 150 Euro je Schaden
Umwelthaftpflicht 3 Mio. Euro, Selbstbehalt 150 Euro je Schaden